Die Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union am 27. Oktober 2021 ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie vorgelegt. Neben Änderungen zur Umsetzung der Basel III-Standards enthalten die Vorschläge auch mehrere Maßnahmen in Bezug auf den Aufsichtsrahmen.
Der Rat einigte sich am 8. November 2022 auf eine allgemeine Sichtweise im Hinblick auf die Entwürfe. Die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament begannen am 9. März 2023 und endeten am 27. Juni 2023 mit einer vorläufigen Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments – wie aus einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union hervorgeht.
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