MiCAR

Die Thematik der Regulierung von Kryptowerten in Bezug auf deren Emission, Abwicklung, Aufbewahrung sowie weiterer Dienstleistungen im Rahmen von MiCAR geht auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. September 2020 als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors zurück.

Dieses Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors beinhaltet neben den Vorschlägen zu MiCAR auch Regelungen zur digitalen operationalen Resilienz (DORA – Digital Operational Resilience Act) und darüber hinaus Vorschläge zu einer Pilotregelung für Marktinfrastrukturen, welche auf Distributed-Ledger-Technologie basieren.

Am 08. November 2023 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) auf Ihrer Webseite mehrere Konsultationspapiere sowohl in Bezug auf technische Regulierungsstandards (RTS) als auch in Bezug auf technische Implementierungs- bzw. Durchführungsstandards (ITS) für MiCAR veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 8. Februar 2024.

Die folgend genannten Konsultationspapiere liegen in englischer Sprache vor. Nach unserer Lesart werden darin folgende Themenbereiche angesprochen:

  • Konsultation des RTS zur Spezifizierung der hochliquiden Finanzinstrumente in der Reserve der Vermögenswerte unter der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/24)
  • Konsultation des RTS zur weiteren Spezifizierung der Liquiditätsanforderungen für die Reserve von Vermögenswerten im Rahmen der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/25)
  • Konsultation des RTS zur Festlegung des Mindestinhalts der Grundsätze und Verfahren für das Liquiditätsmanagement im Rahmen der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/26)
  • Konsultation der Leitlinien für Liquiditätsstresstests im Rahmen der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/27)
  • Konsultation zur Anpassung der Eigenmittelanforderungen und Gestaltung von Stresstestprogrammen für Emittenten im Rahmen der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/28)
  • Konsultation der RTS zu Verfahren und Zeitrahmen für die Anpassung der Eigenmittelanforderungen für Emittenten signifikanter vermögenswertbezogener Token oder E-Geld-Token gemäß MiCA-Verordnung (EBA/CP/2024/29)
  • Konsultation der Leitlinien für Sanierungspläne im Rahmen der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/30)
  • Konsultation der RTS über die Verwendung von ARTs und EMTs, die auf eine Nicht-EU-Währung lauten, als Tauschmittel (EBA/CP/2023/31)
  • Konsultation zu ITS für die Meldung von auf eine Nicht-EU-Währung lautenden ARTs und EMTs (EBA/CP/2023/32)
  • Konsultation zu RTS in Bezug auf den Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden im Rahmen der MiCA-Verordnung (EBA/CP/2023/33)

Die Transformation in nationales Recht erfolgt im Zuge des Legislativverfahrens im Hinblick auf das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG). Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Oktober 2023 sieht insbesondere ein neues Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) in Abgrenzung und Ergänzung zum Kreditwesengesetz (KWG) vor. Des Weiteren werden Anpassungen in Bezug auf die MiCA-Verordnung im Geldwäschegesetz (GwG) genannt.

Update vom 07.12.2023:

Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) verpflichtet Emittenten von Vermögenswertreferenzierten Token (ARTs), wirksame Strategien und Verfahren einzuführen und aufrechtzuerhalten, mit deren Hilfe Interessenkonflikte erkannt, verhindert, gehandhabt und offengelegt werden können. Gemäß Artikel 32 Absatz 5 der MiCAR wird die EBA technische Regulierungsstandards (RTS) hierfür entwickeln.

Entsprechend veröffentlichte die EBA am 07.12.2023 ein weiteres Konsultationspapier zum Entwurf von RTS in Bezug auf die Anforderungen an Strategien und Verfahren bei Interessenkonflikten für Emittenten von ARTs (Vermögenswertreferenzierte Token) im Rahmen der MiCAR (EBA/CP/2023/37). Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 07. März 2024.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat den Auftrag ähnliche RTS für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) gemäß Artikel 72 Absatz 5 der MiCAR zu entwickeln.

Wir verfolgen die Entwicklung mit Interesse weiter.