IReF hat zum Ziel, die „… bestehenden statistischen Datenanforderungen des ESZB so weit wie möglich in einen einheitlichen, standardisierten Berichtsrahmen zu integrieren. Dazu sollen in einem ersten Schritt im Wesentlichen die vier statistischen Erhebungen Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Statistik über Wertpapierinvestments (Securities Holdings Statistics (SHS)), Monatliche Bilanzstatistik (BSI) und MFI-Zinsstatistik (MIR) in einer gemeinsamen Verordnung überschneidungsfrei vereint und soweit möglich auf hochgranularer Basis (Einzelkreditbasis, Einzelwertpapierbasis, Einzelkund*innenbasis) erhoben werden.
„Integrated Reporting Framework – IReF“ weiterlesenEU Bankenpaket – Fahrplan der EBA
Die Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union am 27. Oktober 2021 ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie vorgelegt. Neben Änderungen zur Umsetzung der Basel III-Standards enthalten die Vorschläge auch mehrere Maßnahmen in Bezug auf den Aufsichtsrahmen.
Der Rat einigte sich am 8. November 2022 auf eine allgemeine Sichtweise im Hinblick auf die Entwürfe. Die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament begannen am 9. März 2023 und endeten am 27. Juni 2023 mit einer vorläufigen Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments – wie aus einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union hervorgeht.
„EU Bankenpaket – Fahrplan der EBA“ weiterlesenDORA – Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
Die Verordnung (EU) 2022/2554 und die Richtlinie (EU) 2022/2556 sind am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Richtlinie (EU) 2022/2556 muss bis zum 17. Januar 2025 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt ab dem 17. Januar 2025.
„DORA – Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor “ weiterlesenMiCAR
Die Thematik der Regulierung von Kryptowerten in Bezug auf deren Emission, Abwicklung, Aufbewahrung sowie weiterer Dienstleistungen im Rahmen von MiCAR geht auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. September 2020 als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors zurück.
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