Einblick und Ausblick

Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften und Finanzunternehmen unterlagen bereits im Zuge der 6. KWG-Novelle – Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (22. Oktober 1997) – bedeutenden Veränderungen, wie beispielsweise der Trennung von Anlagebuch- und Handelsbuchgeschäften sowie die Neugestaltung des Grundsatz I, welcher (basierend auf der Kapitaladäquanz- sowie Solvabilitätsrichtlinie) die bisherigen Grundsätze I und Ia ablöste.

Im Monatsbericht Januar 1998 der Deutsche Bundesbank hieß es in Bezug auf den Konnex zwischen Handels- und Anlagebuch auf S. 67 „Durch die Begrenzung der zur Unterlegung der Handelsbuchgeschäfte geeigneten Eigenmittel auf das Zweieinhalbfache des freien Kernkapitals ergibt sich, daß jedes Geschäft (z. B. eine Kreditgewährung oder Kreditrückzahlung) im Anlagebuch durch seinen Kapitalverbrauch beziehungsweise -freisetzung die ansetzbaren Drittrangmittel und Eigenmittel verändert und damit unmittelbar Rückwirkungen auf Geschäftsmöglichkeiten im Handelsbuch hat.“

https://www.bundesbank.de/resource/blob/597968/257b50d42eee211766967cf652909bf6/mL/1998-01-kreditwesengesetz-data.pdf

Dies war der Zeitpunkt meines intensiven Einstiegs in die vielfältigen Aspekte der regulatorischen und organisatorischen Anforderungen, die bis heute einem exponentiellen Wachstum unterliegen.

Die regulatorische Vielfalt und Thementiefe stellt mittlerweile sehr hohe Anforderungen an den Datenhaushalt und die Datenqualität der berichtenden Institute was sich auch in Komplexität und Bandbreite der nachgelagerten datenabnehmenden Systemen der Lieferstrecke bemerkbar macht.

Daran schließen sich mehr oder minder nahtlos die Applikationen zur Meldungserstellung und Meldungseinreichung an – in deren Umfeld die vergangenen 25 Jahre signifikante Veränderungen der Marktpositionen und des Funktionsumfangs gezeigt haben, deren Dynamik bis heute ungebrochen ist und deren Lösungsanbieter und Mandanten sich den exponentiell gewachsenen Anforderungen eines bereits 2015 als „regulatorischen Tsunami“ empfundenen Aufgabenspektrums stellen müssen.

Über diesen Zeitraum hinweg waren in der Finanzindustrie weitreichende Entwicklungen zu beobachten. Ausfälle und Zusammenbrüche von Instituten hatten neue regulatorische Anforderungen zur Folge – Stichwort „Anforderungen an Kapital und Verbindlichkeiten für den Abwicklungsfall (TLAC, MREL)“.

Neben anderen strukturellen Veränderungen, wie beispielsweise dem Erstarken der sogenannten Schattenbanken (Vermögensverwalter, Fonds) waren auch Ansätze in der Zusammenarbeit mit FinTech-Unternehmen zu erkennen – Stichwort Kryptowährungen/Token. Der Trend zur Digitalisierung wird pro aktiv von den Zentralbanken verfolgt und lässt beispielsweise im Hinblick auf die CBDC (Central Bank Digital Currency) Bestrebungen signifikante Veränderungen in Richtung der Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssysteme erwarten, in deren Folge weitere regulatorische und organisatorische Regelungen zu adaptieren sein werden.

Verschiedene neu konzipierte Meldeanforderungen haben sowohl Komplexität als auch Redundanz von Meldedaten im Gesamtblick erhöht und somit neben der erforderlichen Abdeckung eben jener regulatorischer Anforderungen auch als Aufwandstreiber auf Seiten der berichtenden Institute und der Aufsicht gewirkt.

Daher ist der Vorstoß der BaFin aus Juli 2022 für ein Meldewesen der Zukunft – im Spannungsfeld der Analysemöglichkeiten für die Aufsicht, der Interoperalität mit EU-Entwicklungen bei gleichzeitiger Entlastung von Aufsicht und Instituten – im Hinblick auf ein mixed-granulares weitestgehend standardisiertes Datenmodell aus meiner Sicht sehr zu begrüßen.

Im Hinblick auf konkret avisierte Änderungen zur verbesserten Meldungsannahme – unter zunächst weitestgehender Beibehaltung des bestehenden Datenformats – ist die Initiative „PRISMA“ der Bundesbank aus Januar 2023 zu nennen. In einer Grundstufe soll die neue Lösung zur Entgegennahme aufsichtlicher Meldungen zunächst alle Meldungen gemäß der EBA ITS und den Guidelines zum Reporting sowie die Risikotragfähigkeitsmeldungen gemäß FinaRisikoV verarbeiten. Die Meldeeingänge zu ITS- und RTF bei der Bundesbank sollen ab dem 1. Januar 2024 über PRISMA erfolgen.