Der Basler Ausschuss avisiert Überarbeitungen der Standards für Kryptoanlagen

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht kam am 5. und 7. Dezember virtuell zusammen, um eine Reihe von politischen und aufsichtsrechtlichen Initiativen zu diskutieren. In diesem Kontext wurden auch Überarbeitungen des Standards für Kryptoanlagen avisiert.

    Krypto-Assets

    Im Hinblick auf die Überprüfung verschiedener Elemente des im Dezember 2022 veröffentlichten regulatorischen Standards zu Engagements von Banken in Krypto-Vermögenswerten kam der Ausschuss überein, sich zu möglichen gezielten Überarbeitungen der Kriterien für Stablecoins zu konsultieren, die eine privilegierte aufsichtsrechtliche Behandlung der „Gruppe 1b“ erhalten.

    Der Ausschuss überprüfte auch die Risiken, die sich aus der Erbringung von Verwahrungsdienstleistungen für Kryptowährungen durch Banken ergeben. Solche Dienstleistungen bergen verschiedene operationelle Risiken für die Banken, was die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Grundsätze für die operationelle Widerstandsfähigkeit/Resilienz und des Managements operationeller Risiken hervorhebt. Der Ausschuss wird die Entwicklung in Bezug auf die Verwahrung von Kryptowährungen durch die Banken weiter beobachten und unter Berücksichtigung der Marktentwicklung prüfen, ob zusätzliche Anpassungen erforderlich sind.

    Weitere Punkte der Veröffentlichung betreffen das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, das „Window Dressing“ global systemrelevanter Banken sowie klimabedingte finanzielle Risiken und Untersuchungen zur Umsetzung der Basel III-Reformen.

    Quelle: https://www.bis.org/press/p231207.htm