Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht kam am 5. und 7. Dezember virtuell zusammen, um eine Reihe von politischen und aufsichtsrechtlichen Initiativen zu diskutieren. In diesem Kontext wurden auch Überarbeitungen des Standards für Kryptoanlagen avisiert.
Krypto-Assets
Im Hinblick auf die Überprüfung verschiedener Elemente des im Dezember 2022 veröffentlichten regulatorischen Standards zu Engagements von Banken in Krypto-Vermögenswerten kam der Ausschuss überein, sich zu möglichen gezielten Überarbeitungen der Kriterien für Stablecoins zu konsultieren, die eine privilegierte aufsichtsrechtliche Behandlung der „Gruppe 1b“ erhalten.
Der Ausschuss wird auch über verschiedene technische Änderungen beraten, um ein einheitliches Verständnis des Standards zu fördern. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass Kryptoassets, die erlaubnisfreie/genehmigungsfreie Blockchains (Anm. d. Redaktion: z.B. Bitcoin-Blockchain – in Abgrenzung dazu: genehmigungspflichtige Blockchains, die hauptsächlich von Unternehmen, Regierungen, Finanzinstituten und Konsortien verwendet werden) verwenden, Risiken schaffen, die derzeit nicht ausreichend mitigiert werden können und einigte sich daher darauf, die bestehende Behandlung derartiger Kryptoassets beizubehalten. Das Konsultationspapier wird noch in diesem Monat veröffentlicht.
Der Ausschuss überprüfte auch die Risiken, die sich aus der Erbringung von Verwahrungsdienstleistungen für Kryptowährungen durch Banken ergeben. Solche Dienstleistungen bergen verschiedene operationelle Risiken für die Banken, was die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Grundsätze für die operationelle Widerstandsfähigkeit/Resilienz und des Managements operationeller Risiken hervorhebt. Der Ausschuss wird die Entwicklung in Bezug auf die Verwahrung von Kryptowährungen durch die Banken weiter beobachten und unter Berücksichtigung der Marktentwicklung prüfen, ob zusätzliche Anpassungen erforderlich sind.
Weitere Punkte der Veröffentlichung betreffen das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, das „Window Dressing“ global systemrelevanter Banken sowie klimabedingte finanzielle Risiken und Untersuchungen zur Umsetzung der Basel III-Reformen.
Quelle: https://www.bis.org/press/p231207.htm
Die Inhalte dieses Beitrages wurden mit angemessener Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Gewähr und diese sind in keiner Weise als Angebot oder Empfehlung bestimmter Vorgehensweisen oder Beratungsinhalte zu verstehen, sondern spiegeln vielmehr die persönlichen Einschätzungen und Erkenntnisse der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors in Bezug auf die hier angeführten Sachverhalte wider. Wir bitten Sie, eine weitere Verwendung nur im Falle unserer ausdrücklichen separat zu erteilenden schriftlichen Zustimmung in Betracht zu ziehen. Kommen Sie gerne auf uns zu.